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Die Wertermittlung

Ein weiteres zentrales Thema im Kleingartenwesen ist die Wertermittlung. In den nächsten Zeilen erklären wir,

welche Aufgaben ein Wertermittler hat und was die Wertermittlung eigentlich ist.

Warum ist eine Wertermittlung notwendig ?

Warum ist eine Wertermittlung notwendig ?

Eine Wertermittlung bei Nutzer- bzw. Pächterwechsel hat grundsätzlich immer zu erfolgen!

Der Hintergrund:   

        

  1. Es erfolgt eine Übertragung des Eigentums auf den möglichen Nachfolgepächter, somit ist die Bestimmung des Wertes für Baulichkeiten und Anpflanzungen nötig.

  2. Weiterhin erfolgt eine Bestandsaufnahme der Parzelle mit dem Hinblick ob der Zustand der Parzelle dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und damit dem Bundeskleingartengesetz entspricht

 

Durch die Erstellung einer Urkunde wird der Zustand der Parzelle, die Werte der vorgefundenen Baulichkeiten, baulichen Anlagen sowie Anpflanzungen und insbesondere Art, Umfang und Kosten der abzustellenden Mängel festgehalten. Dies erfolgt stets durch 2 Wertermittler.

Als Grundlage zur Ermittlung dient dazu die „Richtlinie für die Wertermittlung im Kleingarten bei Pächterwechsel“ sowie die „Rahmenkleingartenordnung“ des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.

Wie kann man Wertermittler werden ?

Wie kann man Wertermittler werden ?

Die Ausbildung für neue Wertermittler bei Nutzerwechsel erfolgt über den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V., hierbei werden die Grundlagen geschult und im Detail über die Territorial-, Regional- & Stadtverbände die entsprechenden Feinheiten vermittelt.

Die Kosten für die Ausbildung (Fahrkosten, Unterbringung & Verpflegung) werden dabei von dem Regionalverband Vogtländischer Kleingärtner e.V. übernommen.

Die Ausbildung gliedert sich dabei in mehrere Bereiche auf

Im Frühjahr

Webinar mit einem Rechtsanwalt um die grundlegenden rechtlichen Aspekte kennen zulernen.

Im Frühjahr/Frühsommer

2 Wochenendlehrgänge (Samstag & Sonntag, in aller Regel Mai & Juni) in Dresden Pillnitz.

Begleitend

Rundgang mit erfahrenen Wertermittlern und praktisches Üben sowie Einarbeitung in das Computerprogramm mit Protokollerstellung.

Prüfung

Nach mindestens 10 Rundgängen mit erfahrenen Wertermittlern sowie der Erstellung mehrerer Protokolle und der Vorlage eines schriftlichen Nachweises kann die Prüfung beantragt werden. Die Prüfungsunterlagen werden anschließend den Teilnehmer zugeschickt und können in Heimarbeit bearbeitet werden.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird eine entsprechende Bescheinigung übergeben und der Regionalverband setzt den neuen Wertermittler ein.

Beauftragung?

Wie werden Wertermittler beauftragt?

Mit der Kündigung des Unterpachtvertrages, gilt die Wertermittlung gegenüber dem Vorstand als beauftragt.

Der Vorstand füllt den Vordruck zur Beauftragung einer Wertermittlung bei Pächterwechsel aus und sendet diesen an die Geschäftsstelle des RVK.

Der RVK übergibt diesen Auftrag den ausgebilödeten und gelisteten Wertermittlern, diese setzen sich zwecks Terminfindung, mir dem abgebenden Pächter und dem Vereinsvorstand in Verbindung.

es Geschäftsführers oder eines Vereinsvorsitzenden und auch nicht den Auftrag eines abgebenden Pächters.

Zum Termin der Wertermittlung sind anwesend:

  • der abgebende Pächter oder eine von ihm bevollmächtigte Person

  • ein Mitglied des Vereinsvorstandes

  • 2 ausgebildete Wertermittler des Verbande

 

Welche Dokumente sollten zum Termin der Wertermittlung vorgelegt werden ?der abgebende Pächter oder eine von ihm bevollmächtigte Person

  • Unterpachtvertrag

  • Letztes Wertermittlungsprotokoll (wenn vorhanden)

  • Baugenehmigungen / Nachweis für Laube, Keller, Schornstein, abflusslose Gruben sowie deren Überprüfungs und Leerungsnachweise

  • Auskunft über Alter der Laube

  • Zählerstände für Elektro und Wasser

  • Auskunft über Alter der Bäume und Sträucher 

Weitere Informationen unter

Weitere Informationen:                 rvk-plauen.de > Fachberater & Wertermittler

                                                            lsk-kleingarten.de > Fachbereiche

Wer ist der regionale Gartenfachberater?

Unsere Wertermittler des Regionalverbandes Vogtländischer Kleingärtner e.V. Plauen sind unter der Leitung von

Herr Steffen Schuberth

Sie sind wie folgt zu erreichen:

Regionalverband Vogtländischer Kleingärtner e.V.

Wertermittler Steffen Schuberth

Liebknechtstraße 84

08523 Plauen

wertermittler@rvk-plauen.de

www.rvk-plauen.de

Der Wertermittler des Landesverbandes Sachsen der

Kleingärtner e.V. ist

Herr Jörg Krüger

Er ist wie folgt zu erreichen:

Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.

Landesgartenwertermittler Jörg Krüger

Loschwitzer Straße 42

01309 Dresden

info@lsk-kleingarten.de

www.lsk-kleingarten.de

"Regionalverband Vogtländischer Kleingärtner e.V."

Liebknechtstraße 84

08523 Plauen / Vogtland

Geschäftsführer: Gerd Steffen

Verbandsvorsitzender: Torsten Grieser

Mitglied im LSK Sachsen e.V.

Telefon: 03741 / 222 753

Telefax: 03741 / 289 321

E-Mail: info@rvk-plauen.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Dienstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

Der "Regionalverband Vogtländischer Kleingärtner e.V." Plauen ist mit der Registernummer 60840 beim Vereinsregister des Amtsgerichtes Chemnitz eingetragen.

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Per Überweisung an DE86 8705 8000 3100 1088 59 bei der Sparkasse Vogtland.

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